ANWALTBÜRO
BOOM & KOLLEGEN
Waisenhausdamm 8-11     38100 Braunschweig

Tipps zur Anwaltsuche

   Tipps die es Ihnen erleichtern sollen den richtigen Anwalt für Ihren Fall zu finden.

  • Tipps zur Anwaltssuche

  • Wie findet man einen Spezialisten?

  • Die Kontaktaufnahme mit Rechtsanwälten

  • Die Gebühren der Rechtsanwälte

  • Anwaltsgebühren in Straf- und Bußgeldsachen

  • Anwaltsgebühren in Zivil- und Verwaltungsrechtssachen

  • Zum Schutze des Mandanten: Die Erstberatungsgebühr




  • Tipps zur Anwaltssuche


    Wie in jedem Berufsstand gibt es auch unter uns Rechtsanwälten das eine oder andere "schwarze Schaf". Meist merkt der Mandant erst spät, an einen glücklicherweise seltenen derartigen Kollegen geraten zu sein. Aber vorab gibt es Warnhinweise:

    Wenn Sie eine Kanzlei über Tage telefonisch nicht erreichen können oder zwar auf einen Anrufbeantworter treffen, Ihr erbetener Rückruf aber längere Zeit ausbleibt, sollte man vorsichtig sein.

    Wenn die Kanzlei ungepflegt wirkt, das Personal unfreundlich ist und sich der Anwalt keine Zeit für eine gründliche Besprechung Ihrer Sache nimmt, sollte man sich nicht wundern, wenn der ihm dennoch übertragene Fall interesselos bearbeitet wird. Sie kämen wahrscheinlich ohnehin nicht auf die Idee, einen Anwalt zu beauftragen, dessen Büro Sie nicht erreichen können oder der klar erkennen lässt, sich für Ihren Fall nicht einsetzen zu wollen.

    Also bleibt die Frage, wie Sie unter der immer größer werdenden Anzahl derjenigen Anwälte, die ein geordnetes Büro führen und zu Ihnen freundlich sind, den besten Kollegen für Ihren Fall finden.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es den guten oder gar besten Anwalt schlechthin wohl gar nicht gibt. Es gibt nur gute oder sogar sehr gute für speziell Sie bzw. für Ihren speziellen Fall. Anzumerken ist, dass Rechtsanwälte sämtlichst dieselbe Berufsausbildung wie alle anderen Volljuristen, also etwa Richter oder Staatsanwälte, haben.

    Während sich Richter aber im Laufe Ihrer beruflichen Tätigkeit spezialisieren, also etwa jahrelang nur Strafsachen bearbeiten, verwaltungsrechtliche Fälle lösen oder bei einem Sozialgericht über Rentenfragen entscheiden, glauben einige Anwälte, sie könnten oder sollten Fälle aus jedem Rechtsgebiet annehmen, ganz gleich, wie kompliziert diese sind und welches Spezialwissen dazugehört. Das kann natürlich selten gut gehen.

    Es gibt allerdings in der Mehrzahl einfach gelagerte Fälle, zu deren vernünftiger Bearbeitung jeder Anwalt ohne besondere Spezialisierung in der Lage sein sollte. Dazu zählen etwa Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsrecht (das gekaufte Auto hat einen Fehler, ein Vertragspartner kann oder will nicht zahlen, etc), welche üblicherweise die Hauptarbeit eines Anwaltbüros ausmachen.

    Ein guter souveräner Anwalt sollte Ihnen allerdings ohne Zögern einen spezialisierten Kollegen empfehlen, sobald es kompliziert wird, anstatt sich selbst an einem Fall zu versuchen, in welchem er sich möglicherweise erst mit enormen Aufwand Spezialkenntnisse anlesen muss. Unserer Kanzlei angetragene Mandate zum Beispiel aus dem Bereich des Steuerrechts lehnen wir unter Hinweis auf spezialisierte Kollegen von vornherein ab.

    Ist die Kompliziertheit des Falles offensichtlich, sollten Sie sich sofort nach einem Spezialisten umsehen.



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    Wie findet man einen Spezialisten?


    Durch Anruf bei den örtlichen Anwaltskammern, dem Anwaltverein (DAV), beim Anwaltsuchservice bzw. Recherchen auf den Internetseiten der vorstehenden Institutionen. Oder bitten Sie vertrauensvoll Ihren "Hausanwalt" um eine Empfehlung.

    Sicher wird man Ihnen mehrere der in dem gesuchten Rechtsgebiet häufig tätigen und spezialisierten Rechtsanwälte benennen können.

    Internet-Suche direkt in den Datenbanken spezialisierter Rechtsanwälte kann Ihnen ebenfalls zu geeigneten Adressen verhelfen.

    Am weitesten verbreitet und empfehlenswert ist aber die Befragung von Freunden oder Bekannten (welcher Anwalt hat Dich damals eigentlich geschieden bzw. nach dem Geblitzt werden verteidigt?) nach Ihren Erfahrungen. In der Regel erfolgt eine Empfehlung oder aber ein Abraten von einer bestimmten an Ihrem Wohnort befindlichen Kanzlei.

    Wenn Sie nun eine oder mehrere Adressen geeigneter Anwälte erlangt haben, stehen Sie vor der Frage der Auswahl.



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    Die Kontaktaufnahme mit Rechtsanwälten


    -Vereinbaren Sie einen Termin und machen Sie sich einen Eindruck von dem Rechtsanwalt, seinen Mitarbeitern und der Kanzlei (wie werden Sie begrüßt, wie lange müssen Sie über die vereinbarte Terminzeit hinaus warten, wirkt der Anwalt kompetent, interessiert er sich für Ihre Sache?).

    -Fragen Sie nach den voraussichtlich entstehenden Kosten. Keine Angst, eine Erstberatung etwa in einem Zivilrechtsfall kostet, ganz gleich wie astronomisch hoch der Streitwert sein mag, in keinem Fall mehr als 190,- EUR zzgl. 20,-EUR Auslagenpauschale und MwSt., die gut angelegt sein können, wenn es um einen für Sie wichtigen Fall geht. Im übrigen sollten Sie vorab fragen, was ein etwa halbstündiges Informationsgespräch kostet, um späterem Ärger vorzubeugen.

    -Glauben Sie nicht, dass einzelne Kanzleien generell teurer sind als andere, oder dass ein Rechtsanwalt mit einer Nobelanschrift Ihnen zwangsläufig mehr Geld abnehmen wird als eine am Stadtrand gelegene Kanzlei. Die Honorare bestimmen sich in den meisten Fällen nach dem Gesetz über die Vergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, abgekürzt RVG, von der ohne gesonderte Vereinbarung nicht abgewichen werden darf. Allerdings gibt es leider in Braunschweig wie natürlich auch anderenorts Kanzleien, die zumindest in dem Ruf stehen, durch unnötige, zusätzliche Kosten auslösende Maßnahmen ihre Honorarforderung in die Höhe zu treiben. Fragen Sie ruhig nach warum welche Gebühr berechnet wurde.

    Besonderheiten bei der Honorierung gelten häufig in Strafsachen. Sie erfahren dazu mehr in dem nachfolgenden Beitrag über die Anwaltsgebühren in Straf- und Bußgeldsachen.

    -Glauben Sie nicht an Vorurteile. Nicht jeder junge Anwalt ist schlecht, nur weil es ihm an Berufserfahrung mangelt; er wird dies häufig durch besondere Einsatzfreude und Fleiß wettmachen. Es ist aber auch nicht jeder junge Anwalt automatisch gut, nur weil er einsatzfreudig ist. In manchen Fällen ist langjährige Berufserfahrung eine wertvolle Hilfe. Kollegen mit reichlich Berufserfahrung gibt es regelmäßig in Großkanzleien, in denen der Mandant allerdings oft mit dem Gefühl leben muss, mit seinem vielleicht kleineren Fall unterzugehen oder unwichtig zu sein und vor allen Dingen nicht einen Rechtsanwalt als ständigen Ansprechpartner zu haben.



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    Die Gebühren der Rechtsanwälte


    Die Kosten von Anwälten - genauer gesagt die Höhe der Honorare - sind, soweit Mandant und Anwalt nicht eine Honorarvereinbarung getroffen haben, gesetzlich geregelt in dem schon erwähnten Gesetz über die Vergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte , abgekürzt RVG.

    Wenn also Mandant und Anwalt nicht die Höhe des Honorars vereinbart haben, rechnet der Rechtsanwalt seine Tätigkeit genau nach den Vorschriften des RVG ab. Das RVG regelt die Bezahlung des Anwalts für nahezu alle denkbaren anwaltlichen Tätigkeiten wie etwa die außergerichtliche Geltendmachung einer Geldforderung, die Durchsetzung einer Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht, die Verteidigung eines Mandanten im Strafverfahren, eine Sozialgerichtsklage auf Rentenzahlung, eine Ehescheidung und vieles mehr.

    Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Tätigkeiten, bei denen sich die Bezahlung des Anwalts nach dem (Streit-)Wert der Sache richtet, und denen, bei welchen der Anwalt sein Honorar aus einem vom Gesetz vorgeschriebenen Rahmen (also Mindest- und Höchstbeträgen) bestimmt. Zur ersten Gruppe gehören z.B. die zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, zur zweiten z.B. die Tätigkeit des Anwalts als Verteidiger in einem Bußgeld- oder Strafverfahren. Hierbei bestimmt der Rechtsanwalt gem. § 14 RVG die Rahmengebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Das klingt zunächst kompliziert, ist aber bei sorgfältigem Lesen der nächsten Absätze relativ einfach zu verstehen.





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    Anwaltsgebühren in Straf- und Bußgeldsachen


    Hierzu ein Beispiel der Verteidigung in einem Bußgeldverfahren (der Anwalt vertritt Sie, nachdem Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens erhalten haben):

    Grundsätzlich entsteht für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall eine Grundgebühr im Rahmen von 20,00 bis 150,00 EUR (üblicherweise eine Mittelgebühr von 85,00 EUR).

    Bei einer Tätigkeit des Anwalts gegenüber der Verwaltungsbehörde bei einer gängigen Geldbuße zwischen 40,00 und 5.000,00 EUR beträgt der Rahmen der Verfahrensgebühr 20,00 bis 250,00 EUR. Ihr Anwalt wird üblicherweise in Höhe der sogenannten Mittelgebühr von 135,00 EUR zzgl. Auslagen und MwSt. mit Ihnen abrechnen.

    Wenn ein Anwalt allerdings die Einstellung eines Verfahrens gegen Sie erreicht, wird er Ihnen oder Ihrer Rechtsschutzversicherung für die erfolgreiche außergerichtliche Verteidigung eine zusätzliche Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr in Rechnung stellen, sodass diese etwa 355,00 EUR zzgl. Auslagen und MwSt. ausstellen. Sollte es nach dem Vorverfahren zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht kommen, in welcher über Ihre Geschwindigkeitsübertretung entschieden wird, erhöhen sich die Gebühren auf insgesamt deutlich über 500,00 EUR.

    Eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung für Sie und Ihre Familie mit jährlichen Kosten um ca. 80,00 EUR lohnt sich deshalb auf längere Sicht fast immer, und kann Ihnen von uns im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen nur empfohlen werden. Dies vor allen Dingen auch deshalb, weil bei den vielen finanzschwachen Gemeinden das "Abkassieren" von Verkehrsteilnehmern durch ständig zunehmende Kontrollen immer beliebter wird.

    Ähnlich sieht es bei der Berechnung der Kosten eines Strafverfahrens vor Gericht aus (Sie sind z.B. nach einem Unfall wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt worden oder die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen eine andere Straftat vor) Auch hier gelten die gleichen Rahmengebühren, die allerdings wegen regelmäßig anspruchsvollerer Anwaltstätigkeit eher nach oben ausgeschöpft werden.





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    Anwaltsgebühren in Zivil- und Verwaltungsrechtssachen


    Ganz anders bei den Rechtsstreitigkeiten, die nicht nach einer Rahmengebühr abgerechnet werden. Hier bemessen sich die Honorare des Anwalts nach einer Tabelle, die an den Wert der Sache, um die gestritten wird, anknüpft.

    Wenn der Mandant den Auftrag erteilt, eine Forderung in Höhe von 10.000,00 EUR beizutreiben, dann ist dieser Betrag der Streitwert, nach dem sich die Anwaltgebühren berechnen. Wenn ein Mandant auf Zahlung von 7.500,00 EUR verklagt wird und sich anwaltlich vertreten läßt, dann berechnet sich das Honorar eben nach einem Streitwert von 7.500,00 EUR. Eine Anwaltsgebühr beläuft sich zum Beispiel bei einem Streitwert von 25.000,00 EUR auf 891,80 EUR.

    Die Gebühr in angegebener Höhe zuzüglich Mehrwertsteuer kann in einem Prozeß mehrfach entstehen. Je eine volle Gebühr erhält der Anwalt für seine grundsätzliche Tätigkeit im Prozeß ("Verfahrensgebühr"), für eine Erörterung oder Verhandlung im Gerichtstermin ("Terminsgebühr") und ferner dann, wenn es zu einem Vergleich kommen sollte ("Einigungsgebühr").

    Der Anwalt kann somit in einem Prozeß bis zu drei volle Gebühren verdienen, was aber sehr selten vorkommt. Ergeht bereits nach einer Verhandlung vor Gericht ein Urteil, ohne daß etwa ein Vergleich geschlossen wurde, verdient der Anwalt nur 2 Gebühren. Vergleichen sich die Streitparteien in einer Verhandlung fallen 3 Gebühren an.

    Zusätzlich entstehen gleichartige Gebühren, wenn die Sache - was eher die Ausnahme ist - durch die nächste Instanz entschieden wird, also etwa gegen das Urteil eines Amtsgerichts eine der beiden Seiten Berufung zum Landgericht eingelegt. Die Gebühren im Rechtsmittelverfahren liegen ca. 10 % höher als in der 1. Instanz. Das Kostenrisiko eines Prozeßes inklusive einer eventuellen Berufungsinstanz können Sie sich im Übrigen mit dem auf unserer Homepage befindlichen Prozeßkostenrechner aufzeigen lassen.

    Da ein Anwalt, der einen zermürbenden Prozeß mit vielleicht mehreren Verhandlungen zwischen Vermieter und Mieter um eine Nebenkostennachzahlung von nur 170,00 EUR führt, mit einem maximalen gesetzlichen Honorar von 87,50 EUR (für "Verfahrensgebühr", "Terminsgebühr" und ggf. noch "Einigungsgebühr", also höchstens 3 Gebühren ) keinesfalls kostendeckend arbeiten kann, wird er häufig in derartigen Angelegenheiten ein höheres als das gesetzliche - und bei kleinem Streitwert unzumutbar geringe - Honorar mit seinem Mandanten vereinbaren.





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    Zum Schutze des Mandanten: Die Erstberatungsgebühr


    Für das erste anwaltliche Beratungsgespräch in einer Sache kann ohne Rücksicht auf den möglicherweise sehr hohen Streitwert ein Honorar in Höhe von maximal 190,00 EUR zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer abgerechnet werden. Diese Höchstgrenze gilt auch bei der individuellen Vereinbarung einer Vergütung welche seit dem Wegfall der außergerichtlicher Beratung aus den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seit dem 01.07.2006 generell zwischen Mandant und Rechtsanwalt getroffen werden kann. Fehlt eine solche Vereinbarung. Wenn keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen wird, erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Danach ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Die konkrete Höhe regelt das BGB aber nicht. Es ist daher zu erwarten, dass jedenfalls in einer Übergangsphase die bisherigen gesetzlichen Gebühren als übliche Vergütung angesehen werden.

    Vorsichtshalber sollten Sie schon im Laufe des ersten Gespräches nach den zu erwartenden Kosten fragen. Vernünftige und redliche Anwälte werden Ihnen dies keinesfalls übel nehmen. Beträgt der Streitwert weniger als 6.000,00 EUR, verringert sich regelmäßig für den Mandanten die Beratungsgebühr, zu deren Festsetzung der Anwalt einen gewissen Rahmen zur Verfügung hat, bis hinab auf mindestens 15,00 EUR zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.



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