ANWALTBÜRO
BOOM & KOLLEGEN Waisenhausdamm 8-11 38100 Braunschweig
Online ScheidungInformationen zum Ablauf der einvernehmlichen Online Ehescheidung.
Allgemeines zur Online EhescheidungGrundsätzlich besteht für jede Scheidung in Deutschland Anwaltszwang, d. h. dass auch weiterhin die Scheidung einer Ehe nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beantragt werden kann. Für den Fall, dass jedoch weitestgehend Einigkeit zwischen beiden Ehepartner besteht, kann auf die Beauftragung eines zweiten Rechtsanwaltes verzichtet werden. Hierdurch besteht die Möglichkeit für beide Parteien die Kosten des Verfahrens zu reduzieren. Aufgrund der Möglichkeit bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich einen Anwalt zu beauftragen ist es nunmehr relativ einfach möglich das Scheidungsverfahren durchzuführen. Voraussetzung für die Aufhebung der Ehe durch das Gericht ist es lediglich, dass die Ehegatten mindestens 1 Jahr getrennt gelebt haben und Einigkeit bezüglich Unterhaltspflichten, Rechtsverhältnissen an der Ehewohnung und Hausrat, sowie bei Vorhandensein von ehelichen Kindern eine Regelung über die elterliche Sorge getroffen wurde. Hierbei ist jedoch in der gerichtlichen Praxis zu beobachten, dass es bei Zustimmung beider Ehegatten nach Ablauf des Trennungsjahres oft keine Rolle spielt, ob die Voraussetzungen im Übrigen tatsächlich nachgewiesen werden. Ablauf der einvernehmlichen Scheidung bei Boom & KollegenZur Stellung des Scheidungsantrages brauchen wir Ihre persönlichen Angaben, die Sie bitte in den Online-Scheidungsantrag eingeben. Dieser beinhaltet auch die Erteilung einer auf uns lautenden Vollmacht, damit wir den Scheidungsantrag für sie beim zuständigen Gericht stellen können. Den Scheidungsantrag können sie dann per Internet an uns senden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit den Antrag auszudrucken und uns gemeinsam mit der ausgedruckten und ausgefüllten Vollmacht per Fax oder Post zusenden. Darüber hinaus benötigen wir eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde und ggf. Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder. Prüfliste der dem Anwaltbüro Boom & Kollegen zu übermittelnden Unterlagen:
2. Prozeßvollmacht 3. Kopie der Heiratsurkunde 4. ggf. Kopie der Geburtsurkunde der Kinder Das Gericht beraumt dann einen Termin zur Scheidung an, den wir dann mit Ihnen gemeinsam wahrnehmen werden. Dieser Termin, indem sie noch mal persönlich gefragt werden, ob sie geschieden werden wollen, seit wann sie getrennt leben und wie hoch ihr Einkommen ist, dauert ca. 10-20 Min und endet mit dem Scheidungsurteil. Copyright © 2008 ANWALTBÜRO BOOM & KOLLEGEN
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