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BOOM & KOLLEGEN
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Prozeßkostenrechner

   Hilft Ihnen bei der Abschätzung der Kosten für einen Zivilprozeß.


  • Hinweise zur Bedienung
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    Hinweise zur Bedienung


    1. Zuerst müssen Sie den Streitwert, also z.B. die Höhe der einzuklagenden Forderung oder den Wert des Autos, um dessen Zurücknahme gestritten wird, eingeben.

    2. Sodann geben Sie an, ob die Parteien anwaltlich vertreten sind. Sicherheitshalber sollten Sie immer davon ausgehen, daß die Gegenseite einen Anwalt beauftragt. Wenn der Streitwert über 5.000 Euro liegt, müssen sogar beide Parteien durch einen Anwalt vertreten sein. (Ausnahmen gibt es z.B. im Mietrecht und im Arbeitsrecht).

    3. Wenn ein Sachverständigengutachten erforderlich wird ( Unfallrekonstruktion, Sachschadenhöhe, Ärztlicher Kunstfehler, Angemessenheit von Werklohn, etc.), entstehen zusätzlich Sachverständigenkosten in unterschiedlichster Höhe. (Die Kosten eines Sachverständigen für die Begutachtung eines unfallbeschädigten Autos liegen etwa zwischen 150,00 und 500,00 Euro).

    4. Durch Anklicken des Feldes “Berufung“ können Sie sich die zusätzlichen Kosten anzeigen lassen, die durch Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils durch den zunächst Unterlegenen des Rechtsstreits, etwa durch Berufung gegen ein Amtsgerichtsurteil vor dem Landgericht entstehen. Der Verlierer der 2. Instanz hat dann regelmäßig die Kosten beider Instanzen zu zahlen. Bitte beachten Sie, daß der Prozeßkostenrechner nur für den Standardfall gute Ergebnisse liefert. Angesichts der Kompliziertheit des Kostenrechts sind im Einzelfall Ausnahmen denkbar. Völlig unberücksichtigt bleibt bei dieser Berechnung z.B. die Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe bei Bedürftigkeit und ausreichenden Erfolgsaussichten als Kläger oder Beklagter durch das Gericht bewilligt zu bekommen. Das gefundene Ergebnis liefert Ihnen jedoch stets einen ersten Anhaltspunkt.

    Bedenken Sie bitte weiterhin, daß der Verlierer des Rechtsstreits im Regelfall sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Glücklich kann sich dann derjenige schätzen, der über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügt. Ausnahmen von der Zahlungspflicht des Unterlegenen existieren im schon genannten Familien- und Arbeitsrecht.

    Sie sollten sich also nicht scheuen, Ihren Anwalt vor Klageerhebung nach dem höchst denkbaren Prozeßkostenrisiko zu fragen. Wenn Sie einer Forderung ausgesetzt sind und verklagt werden, müssen Sie sich auf Ihren Anwalt verlassen, der Ihnen vermutlich im Vorfeld abgeraten haben wird, den Anspruch der Gegenseite anzuerkennen.



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