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Erbschaft

   Informationen und Ratschläge zum Thema Erben und Vererben.

  • Erbschaft allgemein

  • Erben und Vererben: Ein Familien-Thema

  • Nur jeder siebte Bundesbürger hat ein Testament

  • Freibeträge: Ein legales "Steuersparmodell"

  • Ratschlag



  • Erbschaft allgemein


    Wer sein Ableben nicht sorgfältig organisiert, verschenkt oft Geld an den Staat.

    Bis zum Jahr 2010 werden schätzungsweise 2,2 Billionen Euro vererbt und damit nahezu doppelt soviel wie in den neunziger Jahren. Daß die Deutschen sich gerade in den kommenden Jahren über das Vermächtnis wohlhabender Eltern, Erbtanten oder Erbonkel freuen können, liegt daran, daß die Bundesrepublik nicht von Krisen heimgesucht wurde. Im Gegenteil: Es gab über 50 Jahre Frieden, anhaltendes Wirtschaftswachstum und mit der Deutschen Mark eine im Gegensatz zum Euro gesunde Währung.

    Es sind die Kinder und Enkel der Gründergeneration, die in der nahen Zukunft von diesen glücklichen Umständen profitieren werden.



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    Erben und Vererben: Ein Familien-Thema


    Natürlich sind die Gedanken und Regelungen, die den eigenen Tod oder den eines Familienmitgliedes betreffen, keinem von uns angenehm. So verständlich dies aus menschlicher Sicht ist, so fatal können die Folgen einer fehlenden Regelung für alle Beteiligten sein. Wer zu sorglos handelt, verzichtet nicht nur auf die vielen Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Testament bieten kann, sondern provoziert in vielen Fällen auch langwierige Streitigkeiten um das Erbe, verschenkt wertvolle Steuervorteile und nimmt oft ungewollte Folgen einer automatisch eintretenden gesetzlichen Erbfolge in Kauf.

    Gab es jährlich 1998 in der Bundesrepublik etwa 852.000 Erbschaftsfälle, so wird diese Zahl im Jahr 2010 laut Experten bereits 960.000 erreichen. Und was die Nachkommen im Einzelnen zu erwarten haben, ist keineswegs "von schlechten Eltern". Lag die durchschnittlich vererbte Summe im Jahr 1995 noch bei 117.000 Euro, so werden es im Jahr 2010 rund 287.200 Euro pro Erbfall sein. Der größte Teil dieses zu vererbenden Vermögens wird mit rund 1,05 Billionen Euro (47 Prozent) Barvermögen sein; nicht viel weniger wert sind die zu vererbenden Immobilien. Es ist ein riesiges Kapital, das auf die gern zitierte "Erbengeneration" in den nächsten Jahren zukommt. Aber nicht nur die Erben werden von dieser Summe profitieren, sondern auch Vater Staat, der durch seine derzeitige Regierung dem Bürger nicht nur mit der Ökosteuer immer dreister in die Tasche greift, sondern bereits konkret über die Erhöhung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer nachdenkt.



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    Nur jeder siebte Bundesbürger hat ein Testament


    Kaum zu glauben, aber wahr: Nur etwa 15 Prozent aller Bundesbürger haben bislang ein Testament gemacht. Sogar nur die Hälfte der über 60-Jährigen hat ein solches Dokument angefertigt, und gerade etwa vier Prozent der vorhandenen Testamente sind einigermaßen geeignet, die gewünschten erbrechtlichen Folgen auch richtig auszulösen. Dies ist eine riesige Schwachstelle, aus welcher der Fiskus kräftig schöpfen kann. Doch gibt es legale Mittel und Wege der Vermögensübertragung, ohne daß auch nur eine Mark an den Staat gezahlt werden muß. Zu den bekanntesten und auch sinnvollsten Erbschaftsstrategien gehört die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten auf die nächste Generation, welche sich nicht nur für "Millionäre" lohnt.

    Ein Beispiel: Ein verwitweter Angestellter überträgt seine Eigentumswohnung (200.000 Euro) und zehn Jahre später sein Geldvermögen (200.000 Euro) an den einzigen Sohn. Durch optimale Ausnutzung des Freibetrages für Kinder von 205.000 EUR und Einhaltung der Zehn-Jahres-Frist fallen auf die 400.000 Euro keine einzige Mark Steuern an. Behält der Angestellte hingegen alles bis zu seinem Tod, und erbt sein Sohn dann den Gesamtwert von 400.000 Euro, wird zwar einmalig der Freibetrag von 205.000 EUR abgezogen. Die restliche Summe über dem Freibetrag von 205.000 EUR muß jedoch mit derzeit 11 Prozent versteuert werden. Der Sohn hat in diesem Fall bei Erhalt des selben Vermögens 21.450 Euro an das Finanzamt zu überweisen, die leicht hätten gespart werden können.



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    Freibeträge: Ein legales "Steuersparmodell"


    Nur wenige Menschen wissen, daß die Freibeträge alle zehn Jahre neu gelten und somit ein ganz legales "Steuersparmodell" darstellen. Wer also - bei größeren Vermögen - diesen Vorteil optimal ausnutzen will, der kann alle zehn Jahre eine entsprechende Summe innerhalb der Familie übertragen. Doch gibt es zu bedenken, daß sich der Schenker nicht allein von steuerlichen Aspekten leiten lassen, sondern auch darauf achten sollte, daß ihm selbst noch genügend zum Leben verbleibt und er nicht womöglich vom Beschenkten aus dem ehemals eigenen Haus geworfen werden kann. Eine Absicherung kann zum Beispiel in den Übertragungsverträgen durch Einräumung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts bzw. Verpflichtung zur Rentenzahlung erfolgen. So steht dem Steuernsparen durch eine Übertragung zu Lebzeiten nichts im Wege.

    Freibeträge ohne eventuelle zusätzliche Versorgungsfreibeträge für überlebende Ehegatten und Kinder
    Ehepartner 307.000 Euro
    I Kinder Stief-, Adoptivkinder, Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind 205.000 Euro
    I Enkel, deren Eltern noch leben, Urenkel. (Nur im Todesfall: Eltern und Großeltern) 51.200 Euro
    II Geschiedener Ehegatte, Geschwister, Neffen, Nichten, Schwieger- , Stiefeltern. (Nur bei Schenkung: Eltern und Großeltern) 10.000 Euro
    III Verlobte, Lebensgefährten, alle Sonstigen 5.200 Euro



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    Ratschlag


    Sofern Sie nicht ganz unerhebliches Vermögen zu vererben oder übertragen haben, sollten Sie eine anwaltliche Beratung, deren Kosten im Vergleich zum erzielbaren Erfolg nur minimal sind, keinesfalls scheuen.

    Für eine eventuell ausreichende einmalige Beratung kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt übrigens unabhängig von der Höhe Ihres Vermögens nur eine in der Gebührenordnung festgeschriebene Höchstgebühr von 190 EUR plus Auslagen und Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.



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