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BOOM & KOLLEGEN
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Bußgeldkatalog

   Auszüge aus der staatlichen Bußgeldkatalogverordnung:

  • Abstand - Abbiegen - Autobahn - Alkohol

  • Fahrerflucht - Fahrzeugmängel - Fußgängerüberweg

  • Geschwindigkeit - Grünpfeil - Handyverbot

  • Rote Ampel - Überholen - Vorfahrt/Vorfahrtszeichen

  • Rechtsfahrgebot - Sonntagsfahrverbot für Lkw

  • Ratschlag und Hinweis





  • Abstand

    Nichteinhalten des Abstandes bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h.

    Tatbestand
    Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
    EuroPunkteMonat(e) Fahrverbot
    bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25  
    mit Gefährdung30  
    bei Sachbeschädigung35   


    Nichteinhalten des Abstandes bei mehr als 80 km/h.
    Die mit (*) gekennzeichneten Angaben treffen bei mehr als 100 km/h zu.

    Tatbestand
    Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als
    EuroPunkteMonat(e) Fahrverbot
    wenn nicht in Metern weniger als 1/4 des Tachowertes35  
    5/10 des halben Tachowertes751 
    4/10 des halben Tachowertes1002 
    3/10 des halben Tachowertes16031*
    2/10 des halben Tachowertes24042*
    1/10 des halben Tachowertes37543*


    Nichteinhalten des Abstandes bei mehr als 130 km/h.

    Tatbestand
    Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als
    EuroPunkteMonat(e) Fahrverbot
    5/10 des halben Tachowertes1002 
    4/10 des halben Tachowertes1803 
    3/10 des halben Tachowertes24042
    2/10 des halben Tachowertes32042
    1/10 des halben Tachowertes40043




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    Abbiegen


    TatbestandEuroPunkte
    Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet401
    Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet402
    Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet402
    Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet502




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    Autobahn


    TatbestandEuroPunkteMonat(e) Fahrverbot
    Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt504 
    Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen1004 
    Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn15041
    Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt502 
    Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt402 




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    Alkohol


    Alkoholgehalt im Blut [Promille]Keine Anzeichen von FahrunsicherheitAnzeichen von FahrunsicherheitVerursachung eines Unfalls
    ab 0,3
    (Alkohol zeigt Wirkung)
     7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe
    (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis
    7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe
    (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis
    ab 0,5
    (Doppeltes Unfallrisiko)
    4 Punkte bis 1.500 EUR
    bis 3 Monate Fahrverbot
    7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe
    (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis
    7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe
    (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis
    ab 1,1
    (über zehnfaches Unfallrisiko)
    7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe
    (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis
    7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe
    (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis
    7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe
    (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis


    Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen.

    TatbestandEuroPunkte
    In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten.1252




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    Fahrerflucht


    TatbestandPunkte
    Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht
    (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)
    5
    Sonstige Fälle der Fahrerflucht7




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    Fahrzeugmängel


    TatbestandEuroPunkte
    Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 501
    Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen503
    oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen753
    Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen503
    oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen753




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    Fußgängerüberweg


    TatbestandEuroPunkte
    An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt504




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    Geschwindigkeit


    TatbestandEuroPunkte
    Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen  (z.B. Nebel oder Glatteis)503


    Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (gilt auch für 30 km/h Zonen) für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.

    Übertretung
    [km/h]
    EuroPunkteMonat(e) Fahrverbot
    bis 1015  
    11-1525  
    16-2035  
    21-25801 
    26-301003 
    31-4016031
    41-5020041
    51-6028042
    61-7048043
    über 7068043


    Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (z.B. Landstraße, Autobahn, Baustellen) für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.

    Übertretung
    [km/h]
    EuroPunkteMonat(e) Fahrverbot
    bis 1010  
    11-1520  
    16-2030  
    21-25701 
    26-30803 
    31-401203 
    41-5016031
    51-6024041
    61-7044042
    über 7060043




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    Grünpfeil


    TatbestandEuroPunkte
    Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten503
    Dem Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet
    Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegefurten
    603
    Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert603
    Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet753




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    Handyverbot


    TatbestandEuroPunkte
    als Kraftfahrzeugführer401
    als Radfahrer25 




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    Rote Ampel


    TatbestandEuroPunkteMonat(e) Fahrverbot
    Ampel bei "Rot" überfahren503 
    Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung12541
    Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren12541
    Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren20041




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    Überholen


    TatbestandEuroPunkteMonat(e) Fahrverbot
    Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet10  
    Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt10  
    Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert20  
    Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte25  
    Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte
    mit Sachbeschädigung
    30  
    Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten30  
    Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten
    mit Sachbeschädigung
    35  
    Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
    (Sofern keine Ausnahme vorlag wie z.B.:
    - wenn mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind
    - im Bereich von Ampeln
    - wenn Pfeile, die nebeneinander angebracht sind, in verschiedene Richtungen weisen
    - wenn ein Fahrzeug das Linksabbiegen ankündigt und sich eingeordnet hat
    - Straßenbahnen müssen rechts überholt werden,
    außer in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen ganz rechts verlegt sind)
    30  
    Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
    - mit Sachbeschädigung
    35  
    Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"701 
    Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt801 
    Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet402 
    Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt1003 
    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage1003 
    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage und dabei
    "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder
    Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder
    der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt
    1504 
    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
    mit Gefährdung
    20041
    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
    mit Sachbeschädigung
    24041
    Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug754 
    Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
    - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
    12541




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    Vorfahrt/Vorfahrtszeichen


    TatbestandEuroPunkte
    Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren10 
    Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert25 
    Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet503
    Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet503
    Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet503




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    Rechtsfahrgebot nicht beachtet


    TatbestandEuroPunkte
    bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet402
    auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert401




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    Sonntagsfahrverbot für Lkw


    TatbestandEuroPunkte
    Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren401
    Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet2001




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    Ratschlag


    Sollten Sie einmal in eine der ständig zunehmenden Radarfallen, Abstandsmessungen, etc. der Polizei geraten sein, dürfen Sie sich keinesfalls zum Tatvorwurf äußern, wenn Sie sofort angehalten werden oder später per Post einen Anhörungsbogen erhalten.
    Üben Sie Ihr Recht auf Aussageverweigerung aus und geben Sie nur Ihre Personalien an. Solange Sie sich nicht selbst um Kopf und Kragen geredet haben, kann Ihnen anwaltlich oft noch geholfen werden.

    Haben Sie den Tatvorwurf und Ihre Fahrereigenschaft erst einmal eingestanden, kann ein Anwalt nur noch versuchen, eine milde Bestrafung zu erreichen.


    Hinweis:


    Wenn Sie vor Ort nach einem festgestellten Verstoß von der Polizei angehalten werden, müssen Sie sich im Übrigen keinesfalls z.B. auf Video Ihr dokumentiertes "Fehlverhalten" vorführen lassen und dabei den reumütigen Sünder spielen.
    Es reicht vollkommen aus, wenn Sie bei Ihrem Fahrzeug verbleiben und unter Hinweis auf Ihr Aussageverweigerungsrecht ohne Kommentar nur Ihre Personalien angeben.



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