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BOOM & KOLLEGEN
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Bußgeldkatalog
Auszüge aus der staatlichen Bußgeldkatalogverordnung:
Abstand
Nichteinhalten des Abstandes bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h.
Tatbestand Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
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bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h | 25 | | | mit Gefährdung | 30 | | | bei Sachbeschädigung | 35 | | |
Nichteinhalten des Abstandes bei mehr als 80 km/h.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben treffen bei mehr als 100 km/h zu.
Tatbestand Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
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wenn nicht in Metern weniger als 1/4 des Tachowertes | 35 | | | 5/10 des halben Tachowertes | 75 | 1 | | 4/10 des halben Tachowertes | 100 | 2 | | 3/10 des halben Tachowertes | 160 | 3 | 1* | 2/10 des halben Tachowertes | 240 | 4 | 2* | 1/10 des halben Tachowertes | 375 | 4 | 3* |
Nichteinhalten des Abstandes bei mehr als 130 km/h.
Tatbestand Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
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5/10 des halben Tachowertes | 100 | 2 | | 4/10 des halben Tachowertes | 180 | 3 | | 3/10 des halben Tachowertes | 240 | 4 | 2 | 2/10 des halben Tachowertes | 320 | 4 | 2 | 1/10 des halben Tachowertes | 400 | 4 | 3 |
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Abbiegen
Tatbestand | Euro | Punkte |
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Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet | 40 | 1 | Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet | 40 | 2 | Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet | 40 | 2 | Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet | 50 | 2 |
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Autobahn
Tatbestand | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
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Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt | 50 | 4 | | Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen | 100 | 4 | | Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn | 150 | 4 | 1 | Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt | 50 | 2 | | Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt | 40 | 2 | |
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Alkohol
Alkoholgehalt im Blut [Promille] | Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit | Anzeichen von Fahrunsicherheit | Verursachung eines Unfalls |
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ab 0,3 (Alkohol zeigt Wirkung) | | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | ab 0,5 (Doppeltes Unfallrisiko) | 4 Punkte bis 1.500 EUR bis 3 Monate Fahrverbot | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | ab 1,1 (über zehnfaches Unfallrisiko)
| 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen.
Tatbestand | Euro | Punkte |
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In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten. | 125 | 2 |
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Fahrerflucht
Tatbestand | Punkte |
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Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) | 5 | Sonstige Fälle der Fahrerflucht | 7 |
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Fahrzeugmängel
Tatbestand | Euro | Punkte |
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Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen | 50 | 1 | Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen | 50 | 3 | oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen | 75 | 3 | Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen | 50 | 3 | oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen | 75 | 3 |
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Fußgängerüberweg
Tatbestand | Euro | Punkte |
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An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt | 50 | 4 |
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Geschwindigkeit
Tatbestand | Euro | Punkte |
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Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis) | 50 | 3 |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (gilt auch für 30 km/h Zonen) für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
Übertretung [km/h] | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
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bis 10 | 15 | | | 11-15 | 25 | | | 16-20 | 35 | | | 21-25 | 80 | 1 | | 26-30 | 100 | 3 | | 31-40 | 160 | 3 | 1 | 41-50 | 200 | 4 | 1 | 51-60 | 280 | 4 | 2 | 61-70 | 480 | 4 | 3 | über 70 | 680 | 4 | 3 |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (z.B. Landstraße, Autobahn, Baustellen) für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
Übertretung [km/h] | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
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bis 10 | 10 | | | 11-15 | 20 | | | 16-20 | 30 | | | 21-25 | 70 | 1 | | 26-30 | 80 | 3 | | 31-40 | 120 | 3 | | 41-50 | 160 | 3 | 1 | 51-60 | 240 | 4 | 1 | 61-70 | 440 | 4 | 2 | über 70 | 600 | 4 | 3 |
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Grünpfeil
Tatbestand | Euro | Punkte |
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Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten | 50 | 3 | Dem Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegefurten | 60 | 3 | Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert | 60 | 3 | Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet | 75 | 3 |
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Handyverbot
Tatbestand | Euro | Punkte |
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als Kraftfahrzeugführer | 40 | 1 | als Radfahrer | 25 | |
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Rote Ampel
Tatbestand | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
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Ampel bei "Rot" überfahren | 50 | 3 | | Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 | 4 | 1 | Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren | 125 | 4 | 1 | Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren | 200 | 4 | 1 |
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Überholen
Tatbestand | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet | 10 | | |
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt | 10 | | |
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert | 20 | | |
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte | 25 | | |
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte
mit Sachbeschädigung | 30 | | |
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten | 30 | | |
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten mit Sachbeschädigung | 35 | | |
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt (Sofern keine Ausnahme vorlag wie z.B.:
- wenn mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind
- im Bereich von Ampeln
- wenn Pfeile, die nebeneinander angebracht sind, in verschiedene Richtungen weisen
- wenn ein Fahrzeug das Linksabbiegen ankündigt und sich eingeordnet hat
- Straßenbahnen müssen rechts überholt werden,
außer in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen ganz rechts verlegt sind)
| 30 | | | Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt - mit Sachbeschädigung | 35 | | |
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" | 70 | 1 | |
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt | 80 | 1 | |
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet | 40 | 2 | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 100 | 3 | |
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage | 100 | 3 | | Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt | 150 | 4 | | Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung | 200 | 4 | 1 |
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage mit Sachbeschädigung | 240 | 4 | 1 |
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug | 75 | 4 | | Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 | 4 | 1 |
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Vorfahrt/Vorfahrtszeichen
Tatbestand | Euro | Punkte |
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Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren | 10 | | Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert | 25 | | Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet | 50 | 3 | Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet | 50 | 3 | Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet | 50 | 3 |
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Rechtsfahrgebot nicht beachtet
Tatbestand | Euro | Punkte |
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bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet | 40 | 2 | auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert | 40 | 1 |
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Sonntagsfahrverbot für Lkw
Tatbestand | Euro | Punkte |
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Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren | 40 | 1 | Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet | 200 | 1 |
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Ratschlag
Sollten Sie einmal in eine der ständig zunehmenden Radarfallen, Abstandsmessungen, etc. der Polizei geraten sein, dürfen Sie sich keinesfalls zum Tatvorwurf äußern, wenn Sie sofort angehalten werden oder später per Post einen Anhörungsbogen erhalten.
Üben Sie Ihr Recht auf Aussageverweigerung aus und geben Sie nur Ihre Personalien an. Solange Sie sich nicht selbst um Kopf und Kragen geredet haben, kann Ihnen anwaltlich oft noch geholfen werden.
Haben Sie den Tatvorwurf und Ihre Fahrereigenschaft erst einmal eingestanden, kann ein Anwalt nur noch versuchen, eine milde Bestrafung zu erreichen.
Hinweis:
Wenn Sie vor Ort nach einem festgestellten Verstoß von der Polizei angehalten werden, müssen Sie sich im Übrigen keinesfalls z.B. auf Video Ihr dokumentiertes "Fehlverhalten" vorführen lassen und dabei den reumütigen Sünder spielen.
Es reicht vollkommen aus, wenn Sie bei Ihrem Fahrzeug verbleiben und unter Hinweis auf Ihr Aussageverweigerungsrecht ohne Kommentar nur Ihre Personalien angeben.
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