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ANWALTBÜRO
BOOM & KOLLEGEN
Waisenhausdamm 8-11 38100 Braunschweig
Bußgeldkatalog
Auszüge aus der staatlichen Bußgeldkatalogverordnung:
Abstand
Nichteinhalten des Abstandes bei mehr als 80 km/h.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben treffen bei mehr als 100 km/h zu.
Tatbestand Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 40 | 1 | | | 4/10 des halben Tachowertes | 60 | 2 | | | 3/10 des halben Tachowertes | 100 | 3 | 1* | | 2/10 des halben Tachowertes | 150 | 4 | 2* | | 1/10 des halben Tachowertes | 200 | 4 | 3* |
Nichteinhalten des Abstandes bei mehr als 130 km/h.
Tatbestand Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 60 | 2 | | | 4/10 des halben Tachowertes | 100 | 3 | | | 3/10 des halben Tachowertes | 150 | 4 | 1 | | 2/10 des halben Tachowertes | 200 | 4 | 2 | | 1/10 des halben Tachowertes | 250 | 4 | 3 |
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Abbiegen
| Tatbestand | Euro | Punkte |
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| Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet | 40 | 1 | | Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet | 40 | 2 | | Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet | 40 | 2 | | Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet | 50 | 2 |
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Autobahn
| Tatbestand | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
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| Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt | 50 | 4 | | | Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen | 100 | 4 | | | Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn | 150 | 4 | 1 | | Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt | 50 | 2 | | | Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt | 40 | 2 | |
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Alkohol
| Alkoholgehalt im Blut [Promille] | Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit | Anzeichen von Fahrunsicherheit | Verursachung eines Unfalls |
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ab 0,3 (Alkohol zeigt Wirkung) | | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | ab 0,5 (Doppeltes Unfallrisiko) | 4 Punkte bis 1.500 EUR bis 3 Monate Fahrverbot | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | ab 1,1 (über zehnfaches Unfallrisiko)
| 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen.
| Tatbestand | Euro | Punkte |
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| In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten. | 125 | 2 |
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Fahrerflucht
| Tatbestand | Punkte |
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Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) | 5 | | Sonstige Fälle der Fahrerflucht | 7 |
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Fahrzeugmängel
| Tatbestand | Euro | Punkte |
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| Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen | 50 | 1 | | Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen | 50 | 3 | | oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen | 75 | 3 | | Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen | 50 | 3 | | oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen | 75 | 3 |
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Fußgängerüberweg
| Tatbestand | Euro | Punkte |
|---|
| An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt | 50 | 4 |
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Geschwindigkeit
| Tatbestand | Euro | Punkte |
|---|
| Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis) | 50 | 3 |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).
Übertretung [km/h] | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
|---|
| bis 10 | 15 | | | | 11-15 | 25 | | | | 16-20 | 35 | | | | 21-25 | 50 | 1 | | | 26-30 | 60 | 3 | | | 31-40 | 100 | 3 | 1 | | 41-50 | 125 | 4 | 1 | | 51-60 | 175 | 4 | 2 | | 61-70 | 300 | 4 | 3 | | über 70 | 425 | 4 | 3 |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).
Übertretung [km/h] | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
|---|
| bis 10 | 10 | | | | 11-15 | 20 | | | | 16-20 | 30 | | | | 21-25 | 40 | 1 | | | 26-30 | 50 | 3 | | | 31-40 | 75 | 3 | | | 41-50 | 100 | 3 | 1 | | 51-60 | 150 | 4 | 1 | | 61-70 | 275 | 4 | 2 | | über 70 | 375 | 4 | 3 |
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Grünpfeil
| Tatbestand | Euro | Punkte |
|---|
| Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten | 50 | 3 | Dem Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegefurten | 60 | 3 | | Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert | 60 | 3 | | Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet | 75 | 3 |
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Handyverbot
| Tatbestand | Euro | Punkte |
|---|
| als Kraftfahrzeugführer | 40 | 1 | | als Radfahrer | 25 | |
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Rote Ampel
| Tatbestand | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
|---|
| Ampel bei "Rot" überfahren | 50 | 3 | | | Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 | 4 | 1 | | Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren | 125 | 4 | 1 | | Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren | 200 | 4 | 1 |
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Überholen
| Tatbestand | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
|---|
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt (Sofern keine Ausnahme vorlag wie z.B.:
- wenn mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind
- im Bereich von Ampeln
- wenn Pfeile, die nebeneinander angebracht sind, in verschiedene Richtungen weisen
- wenn ein Fahrzeug das Linksabbiegen ankündigt und sich eingeordnet hat
- Straßenbahnen müssen rechts überholt werden,
außer in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen ganz rechts verlegt sind)
| 30 | | | Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt - mit Sachbeschädigung | 35 | | | | Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 50 | 3 | | | Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt | 40 | 1 | | | Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage | 50 | 3 | | Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage - dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder - Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder - der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt | 75 | 4 | | Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 | 4 | 1 | | Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) | 40 | 1 | | | Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug | 75 | 4 | | Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 | 4 | 1 | | Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet | 40 | 2 | |
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Vorfahrt/Vorfahrtszeichen
| Tatbestand | Euro | Punkte |
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| Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren | 10 | | | Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert | 25 | | | Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet | 50 | 3 | | Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet | 50 | 3 | | Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet | 50 | 3 |
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Rechtsfahrgebot nicht beachtet
| Tatbestand | Euro | Punkte |
|---|
| bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet | 40 | 2 | | auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert | 40 | 1 |
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Sonntagsfahrverbot für Lkw
| Tatbestand | Euro | Punkte |
|---|
| Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren | 40 | 1 | | Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet | 200 | 1 |
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Ratschlag
Sollten Sie einmal in eine der ständig zunehmenden Radarfallen, Abstandsmessungen, etc. der Polizei geraten sein, dürfen Sie sich keinesfalls zum Tatvorwurf äußern, wenn Sie sofort angehalten werden oder später per Post einen Anhörungsbogen erhalten.
Üben Sie Ihr Recht auf Aussageverweigerung aus und geben Sie nur Ihre Personalien an. Solange Sie sich nicht selbst um Kopf und Kragen geredet haben, kann Ihnen anwaltlich oft noch geholfen werden.
Haben Sie den Tatvorwurf und Ihre Fahrereigenschaft erst einmal eingestanden, kann ein Anwalt nur noch versuchen, eine milde Bestrafung zu erreichen.
Hinweis:
Wenn Sie vor Ort nach einem festgestellten Verstoß von der Polizei angehalten werden, müssen Sie sich im Übrigen keinesfalls z.B. auf Video Ihr dokumentiertes "Fehlverhalten" vorführen lassen und dabei den reumütigen Sünder spielen.
Es reicht vollkommen aus, wenn Sie bei Ihrem Fahrzeug verbleiben und unter Hinweis auf Ihr Aussageverweigerungsrecht ohne Kommentar nur Ihre Personalien angeben.
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